Mittwoch, 23. Juli 2008

Christoph Meili bewirbt sich bei der UBS

So, noch mal einer, der meint, er könne der UBS noch helfen:
Christoph Meili



Wer ist denn dieser Meili ?

Der Schweizer Christoph Meili arbeitete 1997 als Nachtwächter bei der damaligen Schweizerischen Bankgesellschaft. Eines Nachts beobachtete er, dass zahlreiche Belege über Bankbeziehungen mit jüdischen Holocaust-Opfern für den Schredder bereitgestellt wurden. Die Vernichtung von Akten über solche nachrichtenlosen Vermögenswerte wurde in der Schweiz im Jahr 1996 verboten. In der Nacht vom 8. zum 9. Januar 1997 nahm er verbotener weise einige dieser Belege aus der Bank mit zu sich nach Hause, um sie bald darauf Vertretern einer jüdischen Organisation zu übergeben. Diese übergaben die Dokumente sogleich der schweizerischen Kriminalpolizei. Die Presse berichtete am 14. Januar 1997 über den Vorfall.

Aber auch Christoph Meili kam natürlich nicht ungeschoren davon. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eröffnete daraufhin nämlich ein Strafverfahren gegen Christoph Meili wegen Verstosses gegen das Bankgeheimnis, was im Bankenland Schweiz bekanntermassen ein Offizialdelikt ist (wird vom Staat ohne Anzeige durch eine Privatperson verfolgt).

Der US-amerikanische Anwalt Ed Fagan kontaktierte daraufhin Christoph Meili und bewog diesen, in die USA auszuwandern, wo er und seine Familie – unterstützt von Fagan und Senator Alfonse D'Amato - in Genuss eines erleichterten Einwanderungsverfahrens kamen bzw. politisches Asyl erhielten. Laut einem amerikanischen Pressebericht sind Meili und seine Familie die einzigen Schweizer, die je in den Vereinigten Staaten politisches Asyl erhielten. 1998 erhob Fagan in Meilis Namen Klage gegen die SBG und forderte eine Summe von 2,56 Milliarden U.S. Dollar. Der Vergleich der Schweizer Banken mit den Klägern in der Höhe von 1,25 Milliarden U.S. Dollar vom 13. August 1998 deckte auch Meilis Klage ab und beendete das Verfahren. Ebenfalls 1998 wurde die Strafuntersuchung des Kantons Zürich gegen Christoph Meili eingestellt.

2 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Meili

    Wir wissen Ihr Interesse an unserem Unternehmen und Ihre bisherigen Leistungen im Finanzbereich sehr zu schätzen.

    Leider können wir Ihnen keinen positiven Bescheid geben, weil unsere Bank kurz vor dem Bankrott steht.

    Best Regards,
    UBS Human Resources

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  2. wiiiteri qualifikatione...
    föözn ä eiges präsentationsgspröch vo sich führe und so dumm id glotze luege

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