Mittwoch, 16. Januar 2013

Fahrzeuglenker flüchtet mit Drogen im Auto - SH

Am Sonntag, 13.01.2013, hat bei einer gemeinsamen Kontrolle der Schaffhauser Polizei und des Grenzwachtkorps an der Klettgauerstrasse in Neuhausen am Rheinfall ein Personenwagenlenker das Haltezeichen missachtet und ist geflüchtet. Der abgestellte Personenwagen konnte kurz darauf in Schaffhausen festgestellt werden. Es wird geprüft, ob der Personenwagenlenker unter Drogeneinfluss gefahren ist.

Um 01.30 Uhr am frühen Sonntagmorgen, 13.01.2013, betrieb die Schaffhauser Polizei zusammen mit dem Grenzwachtkorps an der Klettgauerstrasse in Neuhausen am Rheinfall eine gemeinsam eingerichtete Kontrollstelle. Ein Personenwagenlenker missachtete die Anweisung, an der Kontrollstelle sein Fahrzeug anzuhalten, und flüchtete mit quietschenden Reifen und überhöhtem Tempo vor der anstehenden Kontrolle. Im Zuge der umgehenden Fahndung nach dem signalisierten Fahrzeug konnte dieses durch eine Patrouille der Schaffhauser Polizei auf der Breite in Schaffhausen verlassen angetroffen werden. Aus dem Fahrzeuginnern drang starker Marihuanageruch.

Bei der Nachschau am Wohnort des Fahrzeughalters konnte aus der Wohnung ebenfalls starker Marihuanageruch wahrgenommen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen erfolgte anschliessend eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des polizeilich bekannten 25-Jährigen und seiner Lebenspartnerin. Im Rahmen der Hausdurchsuchung konnten verschiedene Betäubungsmittelutensilien und gesamthaft rund 65 Gramm Marihuana sichergestellt werden.

Da der Verdacht des Führens eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss bestand, wurde beim Tatverdächtigen eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Anschliessend wurde er zwecks weiterer Abklärungen in Polizeihaft genommen.

Nach Abschluss der Befragungen wurde der Mann am Montag, 14. Januar 2013, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen aus der Haft entlassen. Der Schweizer wird sich wegen der ihm vorgeworfenen Delikte vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen (Text: SHPol).

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