Donnerstag, 26. Februar 2009

Lösungsstrategie für Schlägereien in der Altstadt

Um der zunehmende Gewalt von jugendlichen Schlägerbanden und dem Verüben von Vandalakten in der Schaffhauser Altstadt Herr zu werden, stellt die Schaffhauser Polizei folgende Lösungsstrategie vor.


Strategiepapier 2009 zum Thema Tätlichkeiten/Schlägereien in der Schaffhauser Altstadt (Quelle SHPol):

Die Zunahme von Gewalt und Schlägereien in Schaffhausen ist eine gesellschaftliche Fehlentwicklung, welche nur durch den Einbezug aller Akteure nachhaltig korrigiert werden kann.

Lösungsstrategie:

1. Gastwirte/ Veranstalter

  • Konsequente Eingangskontrollen
  • Angemessene Anzahl uniformierter Sicherheitsleute
  • Ausschliesslich Sicherheitspersonal mit Kenntnissen der lokalen Szene
  • Einheitliche Verhaltensregeln auf Privatarealen
  • Ausfällen von Sanktionen bei Verstössen (Hausverbote etc.)

2. Bewilligungsbehörde / Polizeibehörde (Verwaltungspolizei)

  • Angemessene ordnungspolizeiliche Auflagen für Veranstalter
  • Kontrollen bei Veranstalter (Rechenschaftsberichte)
  • Sanktionen bei Verstössen oder ernsthaften Sicherheitsproblemen (Zeitliche Einschränkungen; im Wiederholungsfalle keine Bewilligungserteilung)

3. Stadtrat

  • Verbindliche Vorgaben (Richtlinien) betreffend Bewilligungspraxis
  • Straffes Aufsichtsregime
  • Infrastrukturmassnahmen:
  • a. Ausleuchtung der kritischen Zonen im öffentlichen Bereich (nähe Kammgarn)
  • b. Videoüberwachung an den einschlägigen Orten raschmöglichst realisieren (Anonymität nehmen)

4. Polizei

  • Lagebezogene Kontrolltätigkeit
  • Geschädigten bei Anzeigedelikten Anzeigen empfehlen
  • Täterschaft ermitteln und Strafverfahren forcieren
  • Beratung bei Sicherheitsfragen
  • Weiterführung der Schulung Jugendsachbearbeiter
  • Orientierung der Bewilligungsbehörden bei ungenügenden Sicherheitsmassnahmen der Veranstalter

5. Justiz

  • Steigerung der General- und Spezialprävention durch raschen Abschluss der Strafverfahren und Ausfällung einschlägiger Strafen
  • Besondere Beachtung des Kostendeckungsprinzips bei Verfahrenskosten

6. Kantonsregierung

  • Prüfen wie weit die Lage eine Anpassung der Gesetzgebung erfordert
  • Erhöhen der Tarife in der Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug

7. Private/ Dritte

  • Striktes Anzeigeverhalten
  • Eigenverantwortliches Handeln (Keine unnötige Gefahrenexpositionen, Provokationen vermeiden)
  • Angemessene Ausübung der elterlichen Gewalt/ erzieherischen Aufsicht
Zumindest so direkt steht eine Wiedereinführung einer frühen Polizeistunde für das Schaffhauser Ausgangsleben anscheinend nicht im Raum.

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