Mittwoch, 21. Dezember 2011

Siblinger Randenturm kann nicht gebaut werden

Der geplante neue Siblinger Randenturm im Kanton Schaffhausen kann nun doch nicht gebaut werden. Die Schaffhauser Gemeinde Siblingen hatte die Baubewilligung bereits vor längerer Zeit erteilt. Der Schaffhauser Heimatschutz hatte jedoch gegen den geplanten Siblinger Radenturm Einsprache an den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen erhoben. Diese Einsprache wurde vom Regierungsrat abgewiesen. Danach wurde der Entscheid an die nächste Instanz, das Obergericht Schaffhausen, weitergezogen, welches die Beschwerde gutgeheissen hat. Der geplante Siblinger Randenturm stelle einen zu schweren Eingriff in die geschützte Randenlandschaft dar.

Dem Regierungsrat schmeckt dieses Ergebnis nun aber gar nicht. Regierungsrat Reto Dubach bezeichnet das Urteil als bedauerlich. Die touristischen Interessen seien zu wenig beachtet worden, stattdessen habe man hauptsächlich die Schutzziele hervorgehoben. Das Projekt Siblinger Randenturm soll jetzt nochmals völlig neu aufgegleist werden. Weitere Infos hier im Beitrag des Schaffhauser Fernsehens.

1 Kommentar:

Luzifer Kolb hat gesagt…

Das können wir den Verhinderer vom Schaffhauser Heimatschutz verdanken.
Genau wie die Solothurner, die es den Schweizer Verhinderer verdanken, dass der Bau der neuen Gondelbahn (als Ersatz für die museumsreife Sesselbahn) verzögert oder gar verhindert wird.