Dienstag, 8. April 2014

Sommerbistro am Lindli in Schaffhausen - Standorte

Sommerbistro am Rheinufer - In Umsetzung des Postulats des Grossstadtrates Till Hardmeier: "Aufwertung Rheinufer: Möglichkeiten eines Sommerbistros" hat sich der Stadtrat dazu entschieden, 2 Bistro-Standorte für einen Versuchsbetrieb im Sommer 2014 zur Verfügung zu stellen.
Möglicher Standort 1: Platanenplatz, Rheinhaldenstrasse, Lindli Schaffhausen
Grösse des Platanenplatzes: ca. 220 m2. Konsumationsbereich unter Bäumen. Bestuhlung max. 40 Personen.
Möglicher Standort 2: Rheinhalde, beim Pumpwerk, Lindli Schaffhausen
Grösse des Platzes ca. 120 m2. Konsumationsbereich am Wasser. Bestuhlung max. 30 Personen.

An diesen Standorten zwischen Salzstadel und Pumpwerk am Lindli in Schaffhausen soll in den Sommermonaten (Mai bis September 2014) im Sinne eines Versuchsbetriebes ein Sommerbistro geführt werden können. Gewünscht wird ein mobiler Bistrowagen (Beispiele: Suppenvelo, mobiler Stand à la Güggeli-Braterei, Bauwagen, Container). Erwartet wird ein reduziertes gastronomisches Angebot mit Essen und Getränken. Dieses kann beispielsweise aus dem Angebot von Kaffee und Kuchen, Bratwurst und Bier oder Glacé bestehen. Der Stadtrat legt besonderen Wert auf ein umfassend überdachtes, ökologisch sinnvolles und für die anwohnende Bevölkerung wenig störendes Projekt.

Die Ausschreibung für das "Sommerbistro am Rheinufer" ist bereits angelaufen. Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwirbt sich der Bewerber keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Die Vergabe bleibt ausdrücklich dem Stadtrat vorbehalten und die Stadt Schaffhausen ist gegenüber den Bewerbern nicht rechenschaftpflichtig.

Rahmenbedingungen für die Bewilligungserteilung:
- Der Betrieb der Einrichtung ist temporär (Mai – September 2014); eine Bewilligung wird nur für diese Versuchsphase erteilt.
- Die Einrichtung muss durch den Betreiber nach Ablauf der Saison vollständig abgeräumt werden.
- Der Betreiber des Bistros ist für die Sauberkeit im Umfeld (Radius 50 m) des Bistros verantwortlich.
- Sämtliche Abfälle aus dem Betrieb des Bistros sind durch den Betreiber zu entsorgen und dürfen nicht in die öffentlichen Abfallsammelbehälter entsorgt werden. - Das Abspielen von Musik ist untersagt.
- Bei Bedarf ist die Installation einer einfachen Beleuchtung (z.B. Lichterkette) durch den Betreiber des Bistros erlaubt, dies nach Rücksprache mit und Genehmigung durch die Verwaltungspolizei.
- Die Betriebszeiten des Bistros sind bis maximal 22.00 Uhr limitiert, zu diesem Zeitpunkt müssen die Einrichtung aufgeräumt und verschlossen, sowie alle Lichter gelöscht sein.
- Die Höhe der Betriebsgebühr ist abhängig von der Grösse der Einrichtung und vom Gastro-Konzept; die Gebühr berechnet sich nach vergleichbaren Objekten in der Innenstadt.
- Anschlüsse für Strom und Wasser/Abwasser werden durch die Stadt erstellt.
- Gastgewerbliche Betriebsbewilligung.

Die Bewerbung muss beinhalten:
- Beschreibung des Bistrowagens, mit Bild
- Gastrokonzept
- Angebot an Ess- und Trinkwaren
- Zielgruppe
- Art des Services (Bedienung oder Self-Service)
- Art und Umgang mit Geschirr (festes Geschirr, Wegwerfgeschirr, Depot etc.)
- Mobiliar, Sonnenschirme ohne Werbung
- Betriebszeiten
- Verantwortlichkeiten
- Beleuchtungs- und Lärmkonzept zum Schutz der Bewohner und der Umwelt
- Ver- und Entsorgungskonzept, insbesondere Massnahmen zur Vermeidung von Littering
- Sicherung der Lokalität
- Versicherungsnachweis (Betriebshaftpflicht etc.)

Das Einholen entsprechender Gastgewerblichen Betriebsbewilligungen ist Sache des Betreibers.

Bewerbungen können bis zum 28. April 2014 eingereicht werden beim:
Sozial- und Sicherheitsreferat
Vorstadt 43
Postfach 1000
8200 Schaffhausen

Text und Bilder: Stadt Schaffhausen.

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