Mittwoch, 3. Juli 2013

Erich Schlatter - Keine Verlängerung der Massnahme

Heute um 14:00 Uhr fand vor dem Schaffhauser Kantonsgericht die öffentliche Verhandlung zum Fall Erich Schlatter statt. Die Verhandlung wurde einberufen, da die vom Kantonsgericht angeordnete Massnahme, in deren Vollzug sich Erich Schlatter derzeit befindet, alle 5 Jahre vom betreffenden Gericht überprüft werden muss. Diese Überprüfung durch das Schaffhauser Kantonsgericht stand nun heute, am Mittwoch 3. Juli 2013 um 14:00 Uhr, an.

Das Schaffhauser Stadtoriginal Erich Schlatter - Foto: SRF DOK Reporter
Die Verhandlung mit Erich Schlatter dauerte bis etwa 16:00 Uhr. Danach hatte sich das Kantonsgericht zur Beratung zurückgezogen um dann schliesslich um 18:00 Uhr das Urteil zu verkünden. Das Kantonsgericht hat entschieden, dass die Massnahme nicht verlängert wird. Gegen diesen Entscheid kann die Staatsanwaltschaft Schaffhausen nun das Rechtsmittel ergreifen, ansonsten wird der Entscheid rechtskräftig. Falls die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt, wird Erich Schlatter laut Radio Munot bereits in rund 20 Tagen ein freier Mann sein. Wie der zuständige Staatsanwalt Peter Sticher gegenüber Radio Munot sagte, überlege er sich in den nächsten Tagen, ob er das Rechtsmittel ergreifen werde.

Update: Staatsanwalt Peter Sticher hat kein Rechtsmittel ergriffen. Somit wurde der Entscheid des Kantonsgerichts rechtskräftig und Erich Schlatter ist seit Dienstag, 16. Juli 2013, ein freier Mann.

Weitere Infos zur Freilassung von Erich Schlatter auch hier im Fernsehbeitrag des Schweizer Fernsehens.



Nach eigener Aussage möchte Erich Schlatter nun erst einmal nach Frankreich reisen, um sich dort von den Strapazen zu erholen. Ob und wann er nach Schaffhausen zurückkehre sei offen.

5 Kommentare:

Lars Herrmann hat gesagt…

Man sieht an der Anzahl der Kommentare, wie dieses Thema die Leute interessiert. Nämlich gar nicht.

Anonym hat gesagt…

Wen interessiert dieser Irre schon? Ich bin froh, wenn die Gesellschaft vor sollen Leuten geschützt wird!

Regina Möckli hat gesagt…

Genau um dermassen diskriminierende Ansichten gegenüber psychisch Kranken Straffälligen ist es gegangen, die eben ausgrenzen wollen: am liebsten liquidieren wie damals im Nationalsozialismus. Glücklicherweise hatte Herr Sticher mit seiner Argumentation keinen Stich. Der Richter Durchblick, Scharfsinn, gesunder Menschenverstand und gutes Herz ergab ein sinnvolles Urteil. Dem primitiven, unbewussten und sich selbst nicht reflektierenden Volk gefiel und gefällt dies nicht. Bin ja gespannt ob Staatsanwälte es heute noch wagen solches nationalsozialistisches Gedankengut zu verteidigen!

Lars Herrmann hat gesagt…

Liebe Regina,

...und sofort wird "man" mit den Nazis verglichen, wenn man eine andere Meinung hat! Das ist kindisch.
Und wenn es dem Volk nicht gefällt, erinnere ich Dich daran, das wir eine Demokratie haben, das heisst, JEDER darf seine Meinung sagen und vertreten. Gruss Lars.

Regina Möckli hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Hermann
Dankeschön für Ihre Meinung. Ob ich Ihre Belehrung brauche? Ich ziehe kindisch gegenüber rechthaberisch sein vor. Es geht bei Meinung nicht um richtig oder anders, sprich falsch. Es wurde auch kein man mit Nazis verglichen, es ging nicht um eine Person sondern eine Sache, die Entwicklung von Bewusstsein im Umgang miteinander. Meinungen sind frei, somit auch nicht entscheidend, wenn sie nicht unterdrückt werden und Toleranz besteht und Akzeptanz auch von Andersartigkeit. Kindisch emotional sein wird nie kriegerisch, wohl aber besteht die Gefahr wenn wir rechthaberisch und verstandesbetont handeln. Mit einem kindischen und demokratiebewussten Gruss