Freitag, 31. Januar 2014

Fürsorgerische Unterbringung für Erich Schlatter

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen KESB hat gestern (Donnerstag, 30. Januar 2014) eine fürsorgerische Unterbringung für Erich Schlatter angeordnet, wie die Schaffhauser Polizei und die Staatsanwaltschaft Schaffhausen gemeinsam mitteilen.

Erich Schlatter aus Schaffhausen - Bild: Sendung Reporter SRF1.
Die fürsorgerische Unterbringung wurde auf Grund von diversen Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit angeordnet. Wie Polizeisprecherin Anja Schudel gegenüber Radio Munot bestätigte, ist Erich Schlatter auch für ein Feuer in einem Gewölbekeller in der Neustadt in Schaffhausen am vergangengen Dienstagabend verantwortlich. Zudem kam es am Mittwoch zu einem weiteren Vorfall, bei dem sich Erich Schlatter im Luftschutzraum eines Mehrfamilienhauses in Neuhausen aufgehalten hat. Erich Schlatter öffnete die Tür trotz Aufforderung der Polizei nicht. Die Tür musste dann gewaltsam durch die Polizei geöffnet werden, wobei Sachschaden entstand. Erich Schlatter musste aufgrund seines Widerstandes mithilfe eines Polizeihundes festgenommen werden. Dabei erlitt er Bissverletzungen und wurde in ärztliche Behandlung gebracht. Erich Schlatter wird sich für seine Taten vor der Schaffhauser Staatsanwaltschaft verantworten müssen. Wo sich Erich Schlatter momentan befindet und für wie lange er fürsorgerisch untergebracht wird, gab die Schaffhauser Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB nicht bekannt.

Hier noch die Polizeimeldung der Schaffhauser Polizei SHPol:

31.01.2014 Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rhf: Brandverursacher ermittelt (SHPol/StA)
In der Nacht auf Mittwoch, 29.01.2014 kam es in der Neustadt in der Stadt Schaffhausen zu einem Brand (Zeugenaufruf vom 29.01.2014). In der Zwischenzeit konnte der Verursacher des Brandes ermittelt werden. Der Mann konnte durch die Schaffhauser Polizei mithilfe eines Diensthundes verhaftet werden. Anlässlich der Verhaftung zog sich der Mann Verletzungen zu.

Kurz vor 24.00 Uhr am späten Dienstagabend (28.01.2014) kam es in einem Gewölbekeller einer Altstadtliegenschaft in der Schaffhauser Neustadt zu einem Brand. Das Feuer konnte rasch gelöscht werden. Personen wurden bei diesem Vorfall keine verletzt. Der Hergang des Vorfalles sowie die hierfür verantwortliche Person waren zu diesem Zeitpunkt noch Gegenstand laufender Ermittlungen der Schaffhauser Polizei (vgl. Medienmitteilung vom 29.01.2014).

Am Mittwochmorgen (29.01.2014) ging bei der Schaffhauser Polizei die Meldung ein, dass sich eine Person in einem Luftschutzraum eines Einfamilienhauses in Neuhausen aufhalte. Die umgehend ausgerückten Polizeipatrouillen konnten vor Ort feststellen, dass die Tür des Luftschutzraumes im Keller von innen verriegelt war und sich eine Person darin aufhielt. Die Person wollte trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung der Polizisten den Luftschutzraum nicht öffnen. Durch die Polizisten musste die Türe gewaltsam geöffnet werden, wobei Sachschaden entstanden ist.

Der Mann musste in der Folge aufgrund seines Widerstandes mithilfe eines Diensthundes der Schaffhauser Polizei festgenommen werden. Bei der Verhaftung erlitt der 64-jährige Bissverletzungen vom Diensthund. Zwecks Wundversorgung wurde er in ärztliche Behandlung gebracht.

Aufgrund erster Ermittlungen geht die Schaffhauser Polizei davon aus, dass sich der obdachlose Mann eine Schlafgelegenheit im Luftschutzkeller des Einfamilienhauses eingerichtet hat. Polizeiliche Abklärungen ergaben, dass der Mann zudem für das Entfachen des Feuers im Gewölbekeller an der Neustadt in der Stadt Schaffhausen verantwortlich ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat am Donnerstag, 30.01.2014 eine fürsorgerische Unterbringung für den Mann angeordnet. Er wird sich für die von ihm begangenen Delikte vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wieso wurde dem obdachlosen psychisch kranken Mann trotz kompetenten und weiterreichenden Massnahmen nicht früher geholfen? Wieso gab es keine frühzeitige, von zuweisenden Ärzten verlangte Zusammenarbeit mit der psychiatrischen Klinik Breitenau um ein ambulantes Setting aufgleisen zu können? Wieso kann sie einen Auftrag auf der einen Seite allzu ernst nehmen und Menschen, die im Leben stehen gegen ihren Willen zurückbehalten und es in diesem Fall wiederholt verweigern?