Am Sonntag bestimmt die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen über die Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes.
Konkret geht es um Artikel 19 des Gesetzes. Er begrenzt die
Nutzbarmachung der Wasserkraft des Rheins auf Schaffhauser Gebiet auf
das heutige Mass. Faktisch bedeutet dies, dass nicht nur ein Höherstau
des Rheins oder ein neues Rheinfallkraftwerk auf Schaffhauser Gebiet
verboten sind, sondern auch eine bessere Ausnützung ohne Höherstau.
Deshalb wollen Regierungs- und Kantonsrat (44 zu 5 Stimmen) diesen
Artikel nun mit einem Absatz ergänzen, der Ausnahmen zulässt.
Parteiparolen zum Wasserwirtschaftsgesetz
«JA»: SVP, FDP, AL, CVP, EDU, EVP
«NEIN»: SP, ÖBS
Während die bürgerlichen Parteien allesamt die Ja-Parole gefasst haben, zeigt sich die Linke gespalten: Die Alternative Liste
hat nach intensiver Diskussion die Ja-Parole beschlossen, die SP
und die ÖBS empfehlen ein Nein. Trotz bürgerlichem Schulterschluss und
linker Uneinigkeit droht der Kantonsregierung – einmal mehr – eine
Niederlage an der Urne. Das Komitee «Wasserwirtschaftsgesetz Nein» hat eine massive Kampagne gegen die Revision gefahren, die APG-Plakate im SVP-Stil sind überall präsent.
«Die
Energiewende schaffen wir ohne neue Wasserkraftwerke im Rhein. Lassen
wir dem Rheinfall seine schäumende Kraft», lässt sich SP-Nationalrätin
Martina Munz auf dem Flyer zitieren. Ob Links-Grün mit dieser Haltung
nicht ein Eigentor schiesst – gerade in Anbetracht der Diskussionen um
ein Atomendlager in der Region –, sei einmal dahingestellt.
Auf
jeden Fall wäre die Ablehnung der Gesetzesrevision eine weitere bittere
Pille für den Regierungsrat. Zuletzt scheiterten im Herbst die zwei
Sparvorlagen (Landeskirchen, Kieferorthopädie). In dieser Legislatur
(seit den Wahlen vom 26. August 2012) hat das Volk bereits in vier von sieben Fällen
gegen die Empfehlung der Kantonsregierung entschieden. Angesichts des geltenden Konkordanzsystems ist das schlicht eine
miserable Zustimmungsquote.
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