Mittwoch, 29. Februar 2012

Schaffhauser Polizei verbietet Kaffeemaschine in LKW

Ein Lastwagenfahrer hatte es sich sehr gemütlich eingerichtet. Er installierte in seiner Fahrerkabine ein Brettchen, auf dem er allerlei Dinge, die das Leben schöner machen, positionieren konnte. Mit dabei waren eine Kaffeemaschine, eine Zuckerdose und die passenden Kaffeetassen - ja die Mehrzahl ist korrekt, denn vielleicht möchte der Beifahrer ja auch mal einen leckeren Kaffee. Auch für seine zahlreichen Handys, die Lesebrille, das Portemonnaie und die Feuerzeuge (falls die Lunge mal leer sein sollte) bot das Brettchen ausreichend Platz. Es sieht ganz so aus, als wenn das Tischlein die Fahrerkabine erst so richtig gemütlich gemacht hat...

Gegen das Einschlafen am Steuer ist diese Installation sicher sehr geeignet. Leider hatte aber die Schaffhauser Polizei trotzdem keine Freude und verbot dem Fahrer das Tischlein kurzer Hand, da das Sichtfeld zu stark eingeschränkt würde. Der deutsche Lastwagenchauffeur wurde verzeigt und musste die Kaffeemaschine vor der Weiterfahrt an Ort und Stelle demontieren. Als Zückerchen durfte er noch ein Depositum von mehreren hundert Franken hinterlegen (Bild: SHPol).

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